Grundsätzlich bestehen drei Möglichkeiten des
Beraterhonorars:
1.
Steuerberater-Gebühren-Verordnung:
Die Gebührenverordnung
gibt einen gesetzlichen Rahmen vor, in dem ein
Berater seine Leistungen anbieten kann.
In welchem Bereich der Gebührenverordnung
die Abrechnung der erbrachten
Leistungen erfolgt, kann selbstverständlich vorab festgelegt werden.
Wir freuen uns darauf, Ihnen ein individuelles Angebot zu erstellen. Dazu bitten
wir Sie, sich über
Kontakt
mit uns in Verbindung zu setzen.
2. Vereinbarung eines Pauschalhonorars:
Ein Pauschalhonorar wird meist bei projektbezogenen Leistungen angewandt,
wobei eine Abrechnung über Pauschale sich hauptsächlich in solchen Fällen
empfiehlt, bei denen der Umfang von
vorneherein abgeschätzt werden kann.
Wir freuen uns darauf, Ihnen ein individuelles Angebot zu erstellen. Dazu bitten
wir Sie, sich über
Kontakt
mit uns in Verbindung zu setzen.
3. Vereinbarung von Stundensätzen:
Diese Möglichkeit
bietet sich insbesondere bei Beratungsleistungen an. Auch
die Vereinbarung eines Tagessatzes ist möglich.
Unsere Stundensätze sind abhängig von der
jeweiligen Tätigkeit und den
Umständen des Einzelfalls.
Wir freuen uns darauf, Ihnen ein individuelles Angebot zu erstellen. Dazu bitten
wir Sie, sich über
Kontakt
mit uns in Verbindung zu setzen.